Zu einem reibungslosem Ablauf Ihres Aufenthaltes tragen klare Vereinbarungen über die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekommenen Nutzungsvertrages.
Wir bitten Sie um sorgfältiges Lesen und Beachtung.
§ 1 Nutzung
Die Nutzung der Lasertag Arenen erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Besteigen oder Verschieben der Hindernisse, das Rennen, Hinlegen oder Knien in den Arenen ist untersagt. Um größtmögliche Vorsicht bitten wir, bis sich die Augen an die Dunkelheit in unseren Arenen gewöhnt haben. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die LaserTag Darmstadt GmbH behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Arenen zu räumen, sollten Besucher / Nutzer die Sicherheitsbestimmungen oder die Anweisung des Personals nicht beachten.
Idealerweise wird in dunkler Freizeitkleidung, mit sportlichem Schuhwerk gespielt. Jegliche Art militanter Kleidung, auch nur ansatzweise, ist untersagt. Wir bitten Sie, mindestens 20 Minuten vor Beginn der gebuchten Zeit anwesend zu sein. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder Verlängerung der Spielzeit.
Die LaserTag Darmstadt GmbH behält sich das Recht vor, die Arenen mit weiteren Gruppen zu füllen, keine Gruppe hat Anrecht auf alleinige Nutzung einer Arena (ausgenommen bei Buchung einer kompletten Arena und Zahlung der Hallenmiete).
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass, bzw. den Zugang zu den Arenen zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen. 10 und 11 Jährige benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Die Mindestgröße von 1,30m ist in jedem Fall einzuhalten.
§ 2 Spielgerät
Die Spielgeräte in unseren Arenen werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Die LaserTag Darmstadt GmbH weist darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollte ein Gerät aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 Euro fällig, unabhängig davon, dass zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen.
§ 3 Garderobe
Die LaserTag Darmstadt GmbH stellt den Besuchern kostenlose Schließfächer für die Verwahrung persönlicher Wertgegenstände zur Verfügung.
Für die Benutzung der Schließfächer und Umkleidekabinen wird seitens der LaserTag Darmstadt GmbH keine Haftung übernommen.
§ 4 Anweisung
Sämtlichen Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Personen, welche gegen die Hausordnung der LaserTag Darmstadt GmbH und Anweisung des Personales verstoßen, werden unverzüglich der Anlage verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, ohne dass es einer mündlichen Abmahnung bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann.
§ 5 Eintrittspreis
Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist vor Spielbeginn an der Kasse der LaserTag Darmstadt GmbH zu entrichten. Im Falle einer Gruppenbuchung oder dem nicht vollständigen Erscheinen der Gruppe am Buchungstag, behält sich die LaserTag Darmstadt GmbH das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Jeder Spieler benötigt eine Playercard (1,00 Euro), eine Membercard (5,00 Euro) oder ein Memberarmband (7,00 Euro) der LaserTag Darmstadt GmbH um die erworbenen Spielcredits, sowie bei einer Membercard und einem Memberarmband die Spielstände abzuspeichern. Ein Medium ist vor Ort an der Kasse der LaserTag Darmstadt GmbH zu erwerben und wird benötigt, um sich eine Weste aktivieren zu können.
Spieler, die bereits im Besitz eines Mediums sind, müssen das Medium an der Kasse der LaserTag Darmstadt GmbH vorzeigen, somit entfällt ein erneuter Erwerb eines Mediums. Bei Verlust ist ein neues Medium zum vollen Preis zu erwerben, in diesem Fall werden die Spielstände bei einer Membercard/einem Memberarmband mit übertragen. Eventuell vorhandene Spielcredits sind verloren und können nicht auf das neue Medium übertragen werden.
Rabatte, Gutscheine, Coupons und ähnliche Vergünstigungen müssen unmittelbar vor der Bezahlung vorgelegt werden. Es kann immer nur ein Rabatt geltend gemacht werden – eine Kombination mehrerer Vergünstigungen ist nicht möglich.
§ 6 Vorzeitige Beendigung
Wird die Nutzung einer Arena vor Ablauf der hierfür gewährten Spielzeit beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
§ 7 Stornogebühren
Jeder Buchungsweg ist verbindlich.
Bei Absagen oder Änderungen 48 – 24 Std. vorher sind 50%, bei weniger als 24 Std. vorher 100% des Buchungswertes als Stornogebühr zu zahlen. Erscheinen angemeldete Gruppen trotz vorliegender Buchung nicht, wird der Eintrittspreis nach der Gesamtbuchung bei der Person eingefordert, die die Buchung veranlasst hat.
§ 8 Speisen / Getränke / Alkohol / Rauchen / Drogen
Das Mitbringen, sowie der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen in den Räumlichkeiten der LaserTag Darmstadt GmbH ist ohne vorherige und schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Für das Mitbringen von eigenen Getränken und / oder Speisen, behält sich die LaserTag Darmstadt GmbH das Recht vor, eine sogenannte Korkpauschale in angemessener Höhe (mindestens jedoch von 5,00 Euro) pro Teilnehmer zu verlangen.
Der Verzehr erworbener Getränke vor Ort ist nur in der Lobby der LaserTag Darmstadt GmbH gestattet.
Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht in der kompletten Anlage Alkoholverbot. Die LaserTag Darmstadt GmbH behält sich das Recht vor, Ausweiskontrollen durchzuführen.
Genauso herrscht in der kompletten Anlage absolutes Rauchverbot.
Das Spielen in den Arenen ist unter Alkoholeinfluss strikt untersagt.
Bei Zuwiderhandlung oder für den Fall, dass ein Nutzer unter Drogeneinfluss steht, führt dies ohne mündliche Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Anlage.
§ 9 Bildmaterial
Das Fertigen von Fotos oder sonstigem Bildmaterialien zu gewerblichen Zwecken innerhalb der kompletten Anlage, ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers, untersagt.
§ 10 Einwilligung in die Verwendung von Bildmaterial
Durch den Besuch der Anlage der LaserTag Darmstadt GmbH, sowie der Zahlung des Eintrittspreises, kommt der Nutzungsvertrag zustande. Hierdurch wird auch die Erlaubnis erteilt, dass alle in der Anlage geschossenen Bilder zum Zwecke der Eigenwerbung durch den Betreiber verwertet werden können. Dies schließt ausdrücklich die Eigenwerbung auf der Homepage und sozialen Netzwerken des Betreibers mit ein. Für den Fall, dass dies nicht gewünscht ist, ist ein schriftlicher Widerspruch erforderlich.
§ 11 Gewerbliche Vertragspartner
Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit. Auch dann nicht, wenn diese zuvor mitgeteilt wurden und diesen nicht widersprochen wurde.
§ 12 Hausrecht
Die LaserTag Darmstadt GmbH und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Eine Haftung der LaserTag Darmstadt GmbH sowie deren Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern, dem Eigentümer des Geländes und des Betriebs, die Besucher, Mitspieler und Helfer, Behörden, juristische oder natürliche Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der LaserTag Anlage bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Haftung bei Verletzungen, Diebstahl / Verlust von Kleidung, Wertgegenständen und Ausrüstung gleich welcher Art, sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen.
§ 13 Haftung
Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden bei Besuchern / Nutzern, welche durch die Benutzung der Spielgeräte oder einer der Arena hervorgerufen werden, übernimmt die LaserTag Darmstadt GmbH keine Haftung für fahrlässiges Verhalten. Die Teilnahme am Spiel erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Unsere eigene Haftung für Schäden, die nicht Körper- oder Personenschäden, sowie unsere Haftung für durch uns oder durch unser Personal verursachte Schäden, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 14 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ergibt sich ausschließlich nach unserem Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
(Salvatorische Klausel)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Darmstadt, den 01.02.2023
KONTAKT
LaserTag Darmstadt GmbH
Rheinstraße 101
64295 Darmstadt
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06151 – 800 86 66
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Montag & Dienstag: Geschlossen
Mittwoch & Donnerstag: 14:00 – 20:00 Uhr*
Freitag: 14:00 – 21:00 Uhr*
Samstag: 12:00 – 21:00 Uhr*
Sonntag: 12:00 – 20:00 Uhr*
*Bitte bucht vorab Euren Wunschtermin!
Außerhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage!